Willkommen beim Elternbeirat des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums in Neu-Ulm

Aufgabenverteilung im Elternbeirat

Auf Grund von ausgeschiedenen Kindern kam es zum 01. Juli 2023 zu Änderungen im Elternbeirat für die Periode 2022 – 2024.

Vorsitz

  • Dr. med Nadja Schultheiss

Stellvertretender Vorsitz

  • Siegfried Höck

Kassenwart

  • Tobias Knebel
  • Markus Held (stv.)

Kassenprüfer

  • Monika Ruppel
  • Mechthild Engel

Schriftführerin

  • Kati Ernst
  • Markus Held (stv.)

Da der Aufgabenbereich des Elternbeirats sehr vielseitig ist, finden Sie nachfolgend die Ansprechpartner für die einzelnen Bereiche.

Mitglieder im Schulforum

  • Dr. med Nadja Schultheiss
  • Mechthild Engel
  • Volker Walz

Stellvertreter sind:

  • Siegfried Höck
  • Manuela Reichelt
  • Johannes Lehmann

Kontakt zur SMV

  • Manuela Reichelt 

Kontakt zur LEV

  • Manuela Reichelt (Vorsitzende der ARGE West)
  • Kati Ernst

Kontakt zum Förderverein 

  • Siegfried Höck
  • Markus Held (stv.)

Arbeitskreis Werte

Dieser AK tagt einmal im Monat und wird vom EB durch

  • Nadja Schultheiss
  • Monika Ruppel
  • Selma Mayer

vertreten.

AK Sport

  • Monika Ruppel
  • Ercan Eren

Orga-Team Schulfest

  • Nadja Schultheiss (allgemein)
  • Tobias Knebel (allgemein)
  • Volker Walz (Sport)
  • Kati Ernst (Elektro)

Wahl zum Elternbeirat 2022-2024

In der Zeit vom, 07. bis 09. November wurde die diesjährige Wahl für den Elternbeirat durchgeführt. Insgesamt wurden 255 Stimmen abgegeben, von denen zwei Stimmen ungültig waren.

Nach Auszählung der Stimmen ergibt sich folgendes Ergebnis:

  • Petra Ihle | 170 Stimmen
  • Michael Ried | 170 Stimmen
  • Nadja Schultheiß | 157 Stimmen
  • Benno Kuhlenkamp | 139 Stimmen
  • Mechthild Engel | 133 Stimmen
  • Johannes Lehmann | 133 Stimmen
  • Tobias Knebel | 127 Stimmen
  • Siegfried Höck | 124 Stimmen
  • Kati Ernst | 123 Stimmen
  • Ercan Eren | 117 Stimmen
  • Marion Bayer-Weghake | 113 Stimmen
  • Volker Walz | 113 Stimmen
  • Markus Held | 111 Stimmen
  • Nathalie Knauer | 111 Stimmen
  • Susanne Gehrer | 107 Stimmen
  • Selma Mayer | 105 Stimmen
  • Manuela Reichelt | 105 Stimmen
  • Monika Ruppel | 104 Stimmen

Der gesamte Elternbeirat bedankt sich bei allen Eltern für ihre Unterstützung. Weitere Informationen folgen nach der konstituierenden Sitzung am 10. November 2022.

Aufgaben und rechtliche Grundlagen des Elternbeirats​

​Aufgaben, Rechte und Pflichten

  • ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten (Art. 65 BayEUG)
  • besteht am BvSG aus mindesten 5 und maximal 12 Mitgliedern (Art. 66 BayEUG)
  • Amtszeit 2 Jahre (§19 GSO), bis zur Konstituierung des neuen EB
  • Ausscheiden, wenn das Kind die Schule verlässt oder bei Rücktritt, dann rücken Ersatzmitglieder für die Dauer der restlichen Amtszeit nach (§19 GSO)
  • Eheleute können nicht gleichzeitig dem EB angehören (§19 GSO)
  • Entsendung von 3 Vertretern in das Schulforum (Art. 69 BayEUG)

Informationspflicht

  • Recht auf Unterrichtung durch die Schulleitung, Prüfung von Anregungen und Vorschlägen (Art. 67 BayEUG)
  • Sachaufwandsträger und Schulleiter müssen vom EB gehört werden (§20 GSO). Insbesondere kann der EB die Anwesenheit des Schulleiters und eines Vertreters des Sachaufwandsträgers verlangen (§20 GSO)
  • müssen Ort, Zeit und Tagesordnung der Lehrerkonferenzen dem EB bekanntgegeben werden (§7 GSO)
  • muss über die Verwendung von Elternbeiträgen zu schulischen Veranstaltungen informiert werden (§24 GSO)
  • Vertretung im Disziplinarausschuss (auf Wunsch) (Art. 65, 86 BayEUG)
  • Mitglieder des EB unterliegen der Verschwiegenheit (§20 GSO)

Anhörungspflicht

  • bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind (Art. 67 BayEUG)
  • Grundlegende organisatorische Fragen des Schulbetriebs (Pausenregelung, Einführung neuer Sprachfolgen)
  • Zahl der Schulaufgaben / Veranstaltungen zur Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit
  • Angebot von Wahlunterricht, Projekttagen, Studientagen, Schul-Partnerschaften
  • Organisation der Schülerbeförderung / Ausgestaltung des Schulgebäudes / Grundlegende Fragen der Erziehung
  • Anhörung des EB in der Lehrerkonferenz (§4 GSO)

Zustimmungspflicht

  • Durchführung allgemeiner Veranstaltungen, die eine Zusammenarbeit von Schule und Eltern erfordern
  • Erhebungen, die sich an Erziehungsberechtigte richten (§4 GSO)
  • Nicht vorgeschriebene Vorhaben, die finanzielle Belastungen für die Eltern bringen, z.B. Schüleraustausch, Schulfahrten (§20 GSO)
  • Einführung neuer Lehrmittel (Art. 51 BayEUG)
  • Festsetzung unterrichtsfreier Tage (§20 GSO)
  • Zeitlich befristete Abweichung von bzw. Flexibilisierung der Stundentafel (§43 GSO)
  • Ersetzung des Zwischenzeugnisses durch schriftliche Notenbilder (§71 GSO)
  • Gravierende disziplinarische Maßnahmen gegen einen Schüler (§17 GSO)

Informationen für die Eltern unserer neuen Schüler

Den neuen BvS-Schülern sagen wir ein herzliches Willkommen am BvSG – und natürlich den Eltern genauso.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen und Tipps für Eltern gerade (aber nicht nur) für die Eltern der neuen Fünftklässler von der Landes-Eltern-Vereinigung (LEV).

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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